Home  - Produkte  - Partner  - Kontakt  - Impressum 
 

   
 
 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Claudia Schmidt, Bachstraße 93 50354 Hürth 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für Aufträge zwischen dem oben genannten Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber und sind bei Auftragsvergabe beiderseitig anerkannt und vereinbart. Abweichende Regelungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einer Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. Angebote, Auftragsvergabe
1.1. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind bis zur endgültigen Auftragserteilung unverbindlich und freibleibend, längstens gültig 4 Wochen nach Ausstellungsdatum.
1.2. Die Auftragserteilung erfolgt durch mündliche oder schriftliche Zusage des Auftraggebers bzw. durch die Zusendung der für den Auftrag benötigten Vorlagen, Materialien und/oder Daten. Die Bestätigung erfolgt durch schriftliche Zusage des Auftragnehmers und/oder durch den Beginn der Auftragsausführung.

2. Preise
2.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und schließen etwaige Verpackungs-, Porto-, und Versicherungskosten nicht ein.
2.2. Jedes Angebot wird individuell erstellt. Die Preise gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf andere Aufträge oder Personen übertragbar.
2.3. Im Verlauf des Auftrags entstehende Mehrkosten, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind und zum Zeitpunkt des Angebots nicht ersichtlich waren, werden dem Auftraggeber nachberechnet. Der Auftraggeber wird vor Ausführung der Mehraufwendungen informiert und erhält das Recht, den Auftrag aufgrund der höheren Kosten zurückzuziehen. Damit verliert er jegliche Ansprüche auf bisher erbrachte Leistungen des Auftrags.

3. Lieferung
3.1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vorher vereinbart bzw. durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wurden.
3.2. Falls eine Überschreitung des Liefertermins durch Verschulden des Auftragnehmers eintritt, so kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

4. Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Transport von Daten, sowohl offline als auch online. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Bei Lieferung an den Auftragnehmer trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus.

5. Zahlung
5.1. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug und ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen fällig. Etwaige Forderungen des Auftraggebers können nicht verrechnet werden.
5.2. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Der Auftragnehmer kann für alle Leistungen anteilige Vorauszahlungen berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung gefordert werden.
5.3. Kommt der Auftraggeber mit einer von ihm zu leistenden Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen richten sich nach den derzeit gültigen Vorgaben des Gesetzgebers. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

6. Urheberrechte, Datenschutz
6.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer wird hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechts Dritter freigestellt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2. Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.

7. Eigentums- und Nutzungsrecht
7.1. An allen von ihm erbrachten Leistungen behält sich der Auftragnehmer die alleinigen Eigentums- und Nutzungsrechte vor. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers dürfen die Ergebnisse weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
7.2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags. Mit dem Eigentumsübertrag werden die Nutzungs- und/oder Urheberrechte nicht übertragen.
7.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Zwischen- und/oder Endergebnisse eines Auftrags an den Auftraggeber herauszugeben. Wenn der Auftraggeber den Erhalt dieser Ergebnisse ausdrücklich wünscht, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert berechnet.
7.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Produkten seiner Dienstleistung als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber darf die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse besitzt.

8. Fremdleistungen
8.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftrags-erfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieters.
8.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Fremdleistung.

9. Gewährleistung, Haftung
9.1. Die erbrachten Leistungen basieren auf den Vorgaben des Auftraggebers. Für Fehler und Missverständnisse, die durch falsche oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen, ist dieser allein verantwortlich. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter in diesem Zusammenhang.
9.2. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Zwischenergebnisse des Auftrags zur Prüfung vor. Bei Genehmigung geht die Gefahr etwaiger Fehler und Mängel auf den Auftraggeber über, es sei denn, dass der Fehler zu diesem Zeitpunkt auch nach gründlicher Prüfung nicht ersichtlich war. Das Gleiche gilt für die letzte Freigabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich hierbei, eine umfassende Gesamtkontrolle durchzuführen.
9.3. Die Leistungen des Auftragnehmers müssen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung geprüft und etwaige Mängel sofort schriftlich angezeigt werden. Danach sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern es sich nicht um versteckte oder erst später erkennbare Mängel handelt. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungszeit drei Monate. Danach gilt die Leistung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.4. Bei berechtigten Beanstandungen behält sich der Auftragnehmer das wahlweise Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Ausschluss anderer Ansprüche vor, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder zweifach misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
9.5. Soweit auf Wunsch des Auftraggebers die Ergebnisse der Dienstleistungen unmittelbar an Dritte geliefert werden, gehen Mängelfolgeschäden nicht zu Lasten des Auftragnehmers, sofern nicht nachweislich der Mangel bereits vor der Lieferung angezeigt wurde. Für Fremderzeugnisse oder Schäden, die im Rahmen einer Anschlussproduktion oder Weiterverwendung entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.
9.6. Mängel eines Teils der gelieferten Ergebnisse berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

10. Verwahren, Versicherung
10.1. Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer pfleglich behandelt. Nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung werden diese nach Beendigung des Auftrags weiterhin verwahrt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu versorgen.

11. Sonstiges
11.1. Der Auftragnehmer übernimmt für alle auftragsbezogenen Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese unterliegt dem Auftraggeber. Zulieferungen durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen ebenfalls keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
11.2. Der Auftragnehmer akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche oder ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
11.3. Der Auftragnehmer erhält mit dem Auftrag das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich gegen dieses Recht. Der Widerspruch bedarf der Schriftform.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort des Auftragnehmers.

13. Wirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 02. März 2006

 

 

 

 

 


Impressum

AGB